AGB´s des
Gebäude-Service Reber
Es gelten für die Leistungen der Firma Gebäude-Service Reber ausschließlich folgende Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart wird.
I. VERTRAGSABSCHLUSS
- Alle von der Firma Gebäude-Service Reber gestellten Angebote sind freibleibend, sofern nicht von der Firma Gebäude-Service Reber schriftlich ein anderes Angebot erklärt ist.
- Aufträge sind erst dann angenommen und geltend, wenn sie von Firma Firma Gebäude-Service Reber schriftlich bestätigt sind. Als Bestätigung gelten auch diese, die in Auftrag gegebenen sind.
- Ausschlaggebend für den Inhalt des Auftrages, ist allein die Auftragsbestätigung, in Verbindung mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mündlichen Nebenabsprachen, Vertragsergänzungen oder Vertragsänderungen, müssen für ihre Wirksamkeit von der Firma Gebäude-Service Reber schriftlich bestätigt werden.
- Soweit das Angebot auf den Angaben des Auftraggebers beruht, ist die Firma Gebäude-Service Reber berechtigt, vom abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten und ein neues Angebot abzugeben.
- Die mit dem Angebot oder während der Vertragsdauer dem Auftraggeber zugeführten Unterlagen (Pläne, Skizzen und sonstiger Schriftstücke) bleiben das Eigentum von der Firma Gebäude-Service Reber und dürfen, ohne die Genehmigung des Auftragnehmers, weder veröffentlicht, noch vervielfältigt, noch sonst in den Verkehr oder an Dritte gebracht werden. Sie dürfen nur zu dem schriftlich oder mündlich vereinbarten Vertrag benutzt werden.
II. AUSFÜHRUNG DER LEISTUNGEN
- Die, für die Reinigungen erforderlichen Geräte, Maschinen, Reinigungs- und Pflegemittel werden von der Firma Gebäude-Service Reber gestellt. Werden vom Auftraggeber bestimmte Gerätschaften oder andere Betriebsmittel vorgeschrieben, so können diese, durch andere gleichwertige Mittel ersetzt werden.
- Der Auftraggeber ist gegenüber der Firma Gebäude-Service Reber verpflichtet, sämtliche sachlichen und organisatorischen Maßnahmen kostenlos zu treffen, die eine ungehinderte Durchführung der Arbeiten gewährleisten. Er ist insbesondere verpflichtet
a) soweit für die Arbeiten erforderlich, Strom, Beleuchtung, kaltes und warmes Wasser, Hilfsmittel zum Abladen, Aufzüge, Rüst- und Hebewerkzeuge, Gerüste
b) geeignete verschließbare Räume für die Kleiderablage und Aufenthalt des Arbeitspersonals und Aufbewahrung, der benötigten Betriebsmittel, unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Steht ein verschließbarer Raum seitens des Vertragsnehmers nicht zur Verfügung, so hat bei Abhandenkommen oder Beschädigung von der Firma Gebäude-Service Reber bereit gestellter Betriebsmittel, der Auftraggeber zu beweisen, dass kein Verschulden trifft. - Der Auftraggeber ist gegenüber der Firma Gebäude-Service Reber verpflichtet, während der Vertragsdauer eintretende sachliche oder örtliche Veränderungen, sofern sie Einfluss auf die Leistung von Firma Gebäude-Service Reber haben können, diese der Firma Gebäude-Service Reber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Unterbleibt dieses, so hat die Firma Gebäude-Service Reber, die daraus entstehenden Folgen nicht zu vertreten.
- Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Ausführung der Leistungen von der durch eine bestimmte Person. Firma Gebäude-Service Reber ist berechtigt, z. B. auch Subunternehmer oder Unternehmen mit der Durchführung zur Vollendung des Auftrags zu beauftragen.
III. LEISTUNGSZEIT
- Von Firma Gebäude-Service Reber gemachte Angaben, über Leitungsfristen und -termine sind nicht bindend. Ist dem Auftraggeber die Bestimmung der Leistungszeit überlassen, so ist diese für sie Firma Gebäude-Service Reber nur verbindlich, wenn sie nicht früher als 30 Tage nach Auftragserteilung erfolgt und Firma Gebäude-Service Reber bis zum Arbeitsbeginn eine Frist von mindestens 48 Stunden gewährt wird.
- Höhere Gewalt oder sonstige Ereignisse, außerhalb des Einflussbereiches der wie z.B. Betriebsstörungen, Rohstoff-, Energie-, Arbeitskräftemängel, Streiks, Aussperrungen Firma Firma Gebäude-Service Reber, Verfügungen staatlicher Stellen oder das Fehlen erforderlicher behördlicher Genehmigungen, die für die Ausführung der Leistungen notwendig sind, vertritt die Firma Gebäude-Service Reber für die Dauer der Störung nicht. Außer, es gelten Ausnahmen wie z. B. wenn sie vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sind. Die Vorbezeichneten Umstände sind auch dann nicht vom Auftragnehmer zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen. Die aufgelisteten Umstände sind auch dann nicht von der zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen.
- Kommt Firma Gebäude-Service Reber mit der Leistung in Verzug, so kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten, wenn er der Firma Gebäude-Service Reber eine angemessene Nachfrist setzt und sie die Nachfrist tatenlos verstreichen lässt: die Nachfrist muss mindestens eine Woche betragen. Ansprüche auf Ersatz des Verzugsschadens und auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung sind auf die bei Vertragsschluss für die Firma Gebäude-Service Reber voraussehbaren Schäden beschränkt; dies gilt nicht, wenn Verzug oder Nichterfüllung durch die Firma Gebäude-Service Reber vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind.
IV. ZAHLUNGEN, PREISE
- Die Beträge der Firma Gebäude-Service Reber, sind Nettobeträge, die sich zuzüglich der jeweils gültigen und gesetzlichen Mehrwertsteuer verstehen.
- Alle Beträge sind aufgrund der Material- und Lohnkosten und der gesetzlich tariflichen Lohnnebenkosten, im Zeitpunkt des Angebots, von der Firma Gebäude-Service Reber kalkuliert. Ändern sich, später als vier Monate, nach Vertragsabschluss oder bei Aufträgen, die regelmäßig wiederkehrenden Leistungen, die schon Gegenstand besitzen, Selbstkosten infolge Ermäßigungen oder Erhöhungen der Tariflöhne der Arbeitnehmer von der Firma Gebäude-Service Reber oder der gesetzlichen tariflichen Lohnnebenkosten, so ist die Firma Gebäude-Service Reber berechtigt, die vereinbarten Beträge, im Umfang von 4/5 der genannten Änderungen, an diese anzupassen.
- Sonderaufwendungen und Mehrleistungen, die nicht Gegenstand der Leistungsbeschreibung sind, können nach Wahl der Firma Gebäude-Service Reber nach den vertraglichen Vergütungssätzen oder nach dem besonderen Aufwand an Arbeitszeit und Betriebsmitteln abgerechnet werden.
- Alle Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen, ab Rechnungsdatum, auf das angegebene Konto, ohne jeden Abzug, zu zahlen.
- Zahlungsannahme erfolgt nur die über Banküberweisung oder Bar. Annahme von Schecks ist nicht erwünscht. Die Zahlung gilt erst an jenem Tag als geleistet, an dem die Firma Gebäude-Service Reber über den Rechnungsbetrag in Bar verfügen kann. Diskont- und sonstige Wechselspesen sind vom Auftraggeber zu tragen. Firma Gebäude-Service Reber übernimmt keine Gewähr, für rechtzeitige Vorlegung und Protesterhebung.
- Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers, berechnet die Firma Gebäude-Service Reber Verzugszinsen in Höhe des aktuellen Zinssatzes, der für den Bankkredit gezahlt werden muss, mindestens jedoch 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank.
- Gegen Zahlungsansprüche kann der Auftraggeber, nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen, aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur zu, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis wie die Forderung der Firma Gebäude-Service Reber beruhen.
V. ABNAHME, GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
- Alle Reinigungsarbeiten sind vom Auftraggeber unverzüglich abzunehmen. Die Abnahme gilt als vollzogen, wenn binnen von 24 Stunden, keine schriftliche Mitteilung über Beschwerden der Reinigungsarbeiten vorliegt.
- Der Auftraggeber hat offensichtliche Mängel seitens der Leistungen von der Firma Gebäude-Service Reber bei deren Abnahme, sonst binnen 24 Stunden nach Beendigung der Arbeiten, schriftlich mitzuteilen. Zeigt sich später ein Mangel der erbrachten Leistungen, so sind diese der Firma Gebäude-Service Reber unverzüglich, längstens innerhalb von 24 Stunden nach der Entdeckung, anzuzeigen. Andernfalls gelten die erbrachten Leistungen, als abgenommen und genehmigt. Werden Leistungen nach der Abnahme bemängelt, so hat der Auftraggeber in Zweifelsfällen zu beweisen, dass die Mängel bereits zum Zeitpunkt des Abschlusses der Reinigungsarbeiten existent waren und nicht nachträglich durch erneute Verunreinigung entstanden sind.
- Bei begründeter und rechtzeitiger Mängelanzeige, kann der Auftraggeber, nach der Wahl von der Firma Gebäude-Service Reber Nachbesserung oder preisliche Minderung der vertraglichen Vergütung verlangen. Der Anspruch auf eine Wandlung ist hierbei ausgeschlossen.
- Für alle Schäden, die durch mangelhafte oder unsachgemäße Leistung der Organe oder Erfüllungshilfen von Firma Gebäude-Service Reber entstanden und rechtzeitig angezeigt sind, haftet die Firma Gebäude-Service Reber nur, soweit Haftpflichtversicherung von der Firma Gebäude-Service Reber eintrittspflichtig ist und eintritt. Dies gilt nicht für den Ersatz von Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht worden sind.
- Personen- und Sachschäden, die durch Arbeitnehmer oder sonstige Erfüllungsgehilfen der Firma Gebäude-Service Reber verursacht werden, sind unverzüglich, längstens innerhalb von 24 Stunden anzuzeigen. Andernfalls entfällt die Haftung der Firma Gebäude-Service Reber.
- Ebenso sind Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen von Firma Gebäude-Service Reber zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung, Verschuldens bei Vertragsabschluss positiver Vertragsverletzung oder unerlaubter Handlung auf die durch unsere Haftpflichtversicherung gedeckten Schäden beschränkt, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
VI. RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG
- Treten unvorhergesehene Geschehnisse ein und verändern sich infolgedessen der Inhalt unserer Leistung oder die wirtschaftliche Bedeutung wesentlich oder wirken die Ereignisse auf den Betrieb der Firma Gebäude-Service Reber erheblich ein oder erweist sich die vereinbarte Leistung, wegen eines solchen Ereignisses nach Vertragsschluss unmöglich, so ist die Firma Gebäude-Service Reber berechtigt, eine angemessene Anpassung des Vertrages durchzuführen. Soweit eine Vertragsanpassung wirtschaftlich nicht vertretbar ist, ist die Firma Gebäude-Service Reber berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
- Wenn der Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers gestellt oder ein gerichtliches oder außergerichtliches Vergleichsverfahren über das Vermögen des Auftraggebers eröffnet worden ist, kann die Firma Gebäude-Service Reber vom Vertrag zurücktreten.
- Hat die Firma Gebäude-Service Reber regelmäßig wiederkehrende Leistungen zu erbringen, so tritt an die Stelle des Rücktrittsrechts, das Recht zur sofortigen und fristlosen Kündigung des Vertrages.
- Der abgeschlossene Vertrag zwischen Auftraggeber und der Firma Gebäude-Service Reber verlängert sich im Falle jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Vertragsjahres gekündigt wird. Dies berührt eine anderweitige Regelung in der Auftragsbetätigung nicht. Der Auftragnehmer hat selbstverständlich ein Sonderkündigungsrecht bei Zahlungsverzuges, wenn der Auftraggeber mit mehr als 1 Monatsrate für die Kehrwochenreinigung im Rückstand ist. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung des Vertragsverhältnisses (entgangener Gewinn) in Höhe von 25% der noch verbleibenden Auftragssumme, behält sich dann der Auftragnehmer die Firma Gebäude-Service Reber ausdrücklich vor.
- Rücktritt und Kündigung bedürfen der Schriftform.
VII. SCHLUSSABSTIMMUNGEN
- Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleiben unberührt, sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden.
- Soweit gesetzlich zulässig, ist der Hauptsitz des Unternehmens der Firma Gebäude-Service Reber als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten vereinbart, insbesondere auch für Klagen aus in Zahlung genommenen Beträgen. Wir sind berechtigt, auch am Sitz des Auftraggebers, zu klagen.